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   BGH, 09.04.1963 - 5 StR 22/63   

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BGH, 09.04.1963 - 5 StR 22/63 (https://dejure.org/1963,6925)
BGH, Entscheidung vom 09.04.1963 - 5 StR 22/63 (https://dejure.org/1963,6925)
BGH, Entscheidung vom 09. April 1963 - 5 StR 22/63 (https://dejure.org/1963,6925)
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 18.09.1952 - 3 StR 374/52

    Gefährliche Gewohnheitsverbrecher

    Auszug aus BGH, 09.04.1963 - 5 StR 22/63
    Wertung vorgenommen haben (unveröffentlichte Urteile des BGH vom 13. Dezember 1951 - 4 StR 629/51 - und 18. September 1952 - 3 StR 374/52 -).
  • BGH, 13.12.1951 - 4 StR 629/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 09.04.1963 - 5 StR 22/63
    Wertung vorgenommen haben (unveröffentlichte Urteile des BGH vom 13. Dezember 1951 - 4 StR 629/51 - und 18. September 1952 - 3 StR 374/52 -).
  • BGH, 18.03.1952 - GSSt 2/51

    Bewußtsein der Rechtswidrigkeit

    Auszug aus BGH, 09.04.1963 - 5 StR 22/63
    Es geht von ihr aus, berücksichtigt dabei aber nicht in erkennbarer Weise, daß der als möglich angenommene vermeidbare Verbotsirrtum St.s (UA S. 103/104) eine weitere Milderung los Strafrahmens zwar nicht vorschreibt, aber zuläßt (BGHSt 2, 194, 209 [BGH 18.03.1952 - GSSt - 2/51]-211).
  • BGH, 19.10.1962 - 9 StE 4/62

    Staschyinskij - § 211 StGB, Heimtücke, § 25 StGB, Täterschaft und Teilnahme

    Auszug aus BGH, 09.04.1963 - 5 StR 22/63
    Das von der Revision erwähnte, inzwischen veröffentlichte Urteil des 3. Strafsenats vom 19. Oktober 1962 (BGHSt 18, 87) stellt keine anderen Maßstäbe auf.
  • BGH, 09.11.1951 - 2 StR 296/51

    Anstiftung zum Totschlag aus niedrigem Beweggrund; Berücksichtigung des niedrigen

    Auszug aus BGH, 09.04.1963 - 5 StR 22/63
    Wie der Bundesgerichtshof schon in einem unveröffentlichten Urteil vom 16. April 1953 - 1 StR 709/52 - unter Hinweis auf BGHSt 1, 368; 2, 251 [BGH 08.05.1951 - 1 StR 168/51]entschieden hat, ist Mordgehilfe auch, wer zwar die niedrigen Beweggründe des Haupttäters kennt, sich aber selbst nicht von ihnen leiten läßt.
  • BVerfG, 21.05.1957 - 2 BvL 6/56

    Berlin-Vorbehalt I

    Auszug aus BGH, 09.04.1963 - 5 StR 22/63
    Für ihn wird der Gerichtsstand des Zusammenhanges nach den §§ 13, 3 StPO auch nicht dadurch ausgeschlossen, daß zwar die Bestimmung des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG über den gesetzlichen Richter auch in Berlin gilt (BVerfG NJW 1957, 1273 [BVerfG 21.05.1957 - 2 BvL 6/56]), das Bundesverfassungsgericht aber zum Schütze dieses Grundrechts nicht angerufen werden kann, weil es Verfassungsbeschwerden über Akte der öffentlichen Gewalt des Landes Berlin nicht zuläßt (BVerfG NJW 1958, 98, MDR 1960, 370).
  • BGH, 29.02.1952 - 2 StR 112/50

    Anforderungen an eine Rüge der Verletzung der Amtsaufklärungspflicht -

    Auszug aus BGH, 09.04.1963 - 5 StR 22/63
    Die in diesem Zusammenhange erhobene Aufklärungsrüge ist unbeachtlich, weil sie nicht angibt, welche Beweismittel das Schwurgericht noch hätte benutzen sollen (BGHSt 2, 168).
  • BGH, 22.05.1962 - 5 StR 4/62

    Zwangsverschleppung von etwa 250 Juden aus den Orten Schveksny, Vevirzeniai,

    Auszug aus BGH, 09.04.1963 - 5 StR 22/63
    Die Verjährungsfrist für die im Jahre 1941, begangene Beihilfe zum Morde beträgt 20 Jahre (BGH NJW 1962, 2209).
  • BGH, 19.03.1953 - 3 StR 765/52

    Erschiessung eines aufgegriffenen russischen Kriegsgefangenen wegen angeblicher

    Auszug aus BGH, 09.04.1963 - 5 StR 22/63
    Davon sind mit Recht schon die Entscheidungen BGHSt 5, 239, 243 [BGH 19.03.1953 - 3 StR 765/52]; 15, 214, 217 [BGH 30.09.1960 - 4 StR 242/60]und BGH NJW 1951, 323 ausgegangen.
  • BGH, 30.09.1960 - 4 StR 242/60

    Zweifache Massenexekution von insgesamt 151 russischen Fremdarbeitern wegen

    Auszug aus BGH, 09.04.1963 - 5 StR 22/63
    Davon sind mit Recht schon die Entscheidungen BGHSt 5, 239, 243 [BGH 19.03.1953 - 3 StR 765/52]; 15, 214, 217 [BGH 30.09.1960 - 4 StR 242/60]und BGH NJW 1951, 323 ausgegangen.
  • BGH, 13.02.1951 - 4 StR 32/50

    Verurteilung wegen im Dritten Reich begangener Straftaten - Anwendung des § 47

  • BVerfG, 02.12.1959 - 1 BvR 469/52

    Entscheidungskompetenz des BVerfG hinsichtlich "Berliner Sachen"

  • BGH, 05.07.1951 - 3 StR 333/51

    Erschiessung von 81 weiblichen und 6 männlichen Häftlingen des AEL und des

  • BGH, 16.04.1953 - 1 StR 709/52

    Franz Rademacher

  • BGH, 08.05.1951 - 1 StR 168/51
  • BGH, 19.10.1954 - 2 StR 651/53

    Rechtsmittel

  • BVerfG, 12.12.1957 - 1 BvR 207/56

    Überprüfung von Entscheidungen Berliner Gerichte

  • LG Düsseldorf, 03.09.1965 - 8 I Ks 2/64

    Treblinka-Prozess

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vergleiche die Zusammenstellung der Entscheidungen des Bundesgerichtshofes zur Abgrenzung von Täterschaft und Beihilfe durch Baumann in NJW 1962, 374 ff. sowie die Urteile des 3. Strafsenats des Bundesgerichtshofes vom 19.Oktober 1962, veröffentlicht in BGHSt 18, 87, und des 5. Strafsenats vom 9.April 1963 - 5 StR 22/63 ) ist Täter im strafrechtlichen Sinne jeder, der in zurechenbarer Weise den Tatbestand eines Deliktes verwirklicht oder mitverwirklichen hilft und dabei den eingetretenen Erfolg als eigenen will und billigt.

    Der vermeidbare Verbotsirrtum bei einer Beihilfe zum Mord gestattet es also sogar, die in § 44 Absatz 2 StGB vorgesehene Mindeststrafe von drei Jahren Zuchthaus zu unterschreiten (vgl. dazu BGHSt 2, 194, 209 bis 211 und das Urteil des BGH vom 9.April 1963 - 5 StR 22/63 -, unter C.II.4. sowie das Urteil des BGH vom 25.November 1964 - 2 StR 71/64 -, unter B.II.2.b.).

  • LG Hannover, 18.11.1963 - 2 Ks 1/63

    Otto Bradfisch

    Es ist auch nicht bewiesen, dass er etwa im Rahmen seiner Handlungen seiner Missachtung gegenüber dem jüdischen Leben Ausdruck gegeben, in rücksichtsloser Weise für die Durchführung der Befehle gesorgt oder sonst einen besonderen einverständlichen Eifer gezeigt hätte (vgl. dazu auch BGHSt 18, 87 ff.; BGH 5 StR 22/63 vom 9.4.1963 ).

    Beide Angeklagten haben im Bewusstsein und mit dem Willen gehandelt, den von ihnen in seiner Bedeutung erkannten Vernichtungsplan der Haupttäter zu fördern und handelten demgemäss mit dem Vorsatz der Beihilfe zum Mord (vgl. auch BGH 5 StR 22/63 vom 9.4.1963 , BGH 1 StR 709/52 vom 16.4.1953; BGH 1 StR 485/51 vom 22.1.1952).

    Weiter aber hat der Bundesgerichtshof selbst gerade auch in diesem Urteil hervorgehoben, dass die bisherige, namentlich vom 5. Strafsenat (vgl. BGHSt 8, 393 ff.) entwickelte Rechtsprechung über die Abgrenzung von Täterschaft und Beihilfe nicht aufgegeben oder eingeschränkt werde und dass weiterhin in aller Regel der als Täter zu bestrafen sei, der "politischer Mordhetze willig nachgibt, sein Gewissen zum Schweigen bringt und fremde verbrecherische Ziele zur Grundlage eigener Überzeugung und eigenen Handelns macht, oder wer in seinem Dienst- oder Einflussbereich dafür sorgt, dass solche Befehle rückhaltlos vollzogen werden, oder wer dabei anderweit einverständlichen Eifer zeigt ..." Demgemäss hat auch der Bundesgerichtshof inzwischen in den Urteilen des 1. Strafsenats vom 22.1.1963 - 1 StR 457/62 - und des 5. Strafsenats vom 9.4.1963 - 5 StR 22/63 - bestätigt, dass das Urteil des 3. Strafsenats vom 19.10.1962 mit der bisherigen Rechtsprechung übereinstimme und dass die bisher entwickelten Grundsätze über die Abgrenzung von Täterschaft und Beihilfe weiter anzuwenden seien.

    Für eine Anrechnung der im Spruchverfahren berücksichtigten Internierungshaft war demgegenüber kein Raum, weil diese mit den den Gegenstand des jetzigen Verfahrens bildenden Taten in keinem Zusammenhang stand (vgl. auch BGH 5 StR 22/63 vom 9.4.1963 ).

  • LG Braunschweig, 20.04.1964 - 2 Ks 1/63

    Massenerschiessung tausender Juden im Pripjetgebiet, darunter mindestens 4500

    Diese Bestimmung war nach § 3 StGB auf im Ausland begangene Straftaten gleichfalls anzuwenden (vgl. BGH in NJW 1962, 2209; BGH vom 22.5.1962 - 5 StR 4/62 - und vom 9.4.1963 - 5 StR 22/63 ).

    Ihre vorgebrachten Bedenken gegen die Anwendung des § 4 der Verordnung gegen Gewaltverbrecher auf ihre Straftaten, die sie daraus herleiten, weil ihre Taten nicht im "Gebiet des Grossdeutschen Reichs" begangen worden sind, hält das Schwurgericht nach eingehender Prüfung nicht für begründet und schliesst sich auch insoweit der vom Bundesgerichtshof in den Entscheidungen vom 9.April 1963 - 5 StR 22/63 - und vom 2.Oktober 1963 - 2 StR 269/63 - vertretenen Ansicht aus den dort dargelegten Gründen an.

    Es genügt, dass sie die tatsächlichen Umstände kannten, die ihre Beweggründe als niedrig kennzeichneten (vgl. BGH vom 19.November 1954 - 2 StR 367/54 , vom 13.Dezember 1951 - 4 StR 629/51; vom 9.April 1963 - 5 StR 22/63 ).

    Ebensowenig ist es erforderlich, dass sie die ihnen bekannten Beweggründe der Haupttäter selbst als niedrig gewertet haben (BGH a.a.O. und BGH vom 9.April 1963 - 5 StR 22/63 ).

  • LG Darmstadt, 29.11.1968 - Ks 1/67

    Massen- und Einzeltötungen von insgesamt ca. 60.000 Juden, kommunistischen

    Nach der "Verordnung über eine Sondergerichtsbarkeit in Strafsachen für Angehörige der SS und für die Angehörigen der Polizeiverbände bei besonderem Einsatz" vom 17.10.1939 (RGBl. I, 2107) in Verbindung mit einem Erlass des Reichsführers SS und Chefs der Deutschen Polizei vom 9.4.1940 waren die Vorschriften des MilStGB und damit auch § 47 MilStGB, der die Verantwortlichkeit beim Handeln auf Befehl regelt, auf die Angeklagten als Angehörige eines Sonderkommandos der Sicherheitspolizei und des SD sinngemäss anwendbar; § 47 MilStGB findet auch heute noch Anwendung auf Taten, die unter seiner Geltung begangen worden sind (BGH NJW 1951, 323 - Urteil vom 13.2.1951 - 4 StR 32/50 - BGH, Urteil vom 9.4.1963 - 5 StR 22/63 ).

    Urteil vom 9.4.1963 - 5 StR 22/63 .

    Diese Internierung konnte auf die zu verhängende Strafe allerdings nicht angerechnet werden, da feststeht, dass diese Internierung mit den hier abgeurteilten Straftaten nicht in Beziehung stand und sie insoweit nicht für die Zwecke der Strafverfolgung angeordnet wurde oder fortdauerte (BGH Urteil vom 13.Juni 1952 - 4 StR 39/50 - Urteil vom 9.4.1963 - 5 StR 22/63 ).

  • LG Hamburg, 09.02.1968 - 147 Ks 2/67

    Tötung der bei der Enterdung von Massengräbern in Weissrussland und Ostpolen

    Hierbei nimmt das Schwurgericht auf die Urteile des BGH vom 1.Oktober 1953 - 3 StR 854/52 (BGHSt 4, 360 ff., 362) und vom 9.April 1963 - 5 StR 22/63 sowie auf die Ausführungen von Roxin, Täterschaft und Tatherrschaft, 1963, S.176/177, 246, ferner in ZStW Bd.74 (1962), 411 ff. (425 ff.) sowie in GA 1963, 193 ff. (202) und Jäger, Verbrechen unter totalitärer Herrschaft, 1967, S.315 (vgl. auch Welzel, Das Deutsche Strafrecht, 9.Aufl. 1965, S.39 unter c, Schönke/Schröder, StGB, 12.Aufl. 1965, Vorbem.63 vor § 1 StGB und Schwarz/Dreher, StGB, 28.Aufl. 1966, Vorbem. B II 3b vor § 1 StGB) Bezug.

    Das stellt nicht nur das Urteil vom 19.Oktober 1962 (BGHSt 18, 87 ff., 91/92) und auch das Urteil vom 9.April 1963 - 5 StR 22/63 - klar.

    Dafür, dass die Vorschrift in Abs. 1 Satz 2 nicht ausschliesst, den Untergebenen als Mittäter zur Verantwortung zu ziehen, bezieht sich das Schwurgericht auf die BGH-Urteile vom 13.Februar 1951 - 4 StR 32/50 - (LM Nr. 1 zu § 47 MStGB = NJW 1951, 323, Nr. 22) und vom 9.April 1963 - 5 StR 22/63 -.

  • LG Bochum, 05.06.1968 - 15 Ks 1/66

    Massenerschiessungen von Juden, Partisanen, ihren angeblichen Helfern und anderen

    Die Verjährungsfrist für eine im Jahre 1941 begangene Beihilfe zum Mord betrug nach § 67 Abs. 1 StGB 20 Jahre (BGH NJW 1962, 2209; ferner Urteile des BGH vom 9.4.1963 - 5 StR 22/63 ; vom 2.10.1963 - 2 StR 269/63 ; vom 25.11.1964 - 2 StR 71/64 ; vom 11.12.1964 - 2 StR 121/64 ; vom 19.5.1965 - 2 StR 68/65 ).

    Das folgt allerdings nicht ohne weiteres aus der Tatsache, dass er dabei auf Befehl handelte; denn die Vorschrift des § 47 Abs. 1 S.2 MilStGB, wonach den gehorchenden Untergebenen die Strafe des Teilnehmers trifft, steht nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs der Annahme von Mittäterschaft nicht grundsätzlich entgegen, so dass ein Handeln auf Befehl je nach den Umständen rechtlich als Beihilfe oder als Mittäterschaft beurteilt werden kann (BGH NJW 1951, 233; ferner Urteile vom 14.2.1952 - 3 StR 517/51; vom 8.11.1956 - 4 StR 359/56 ; vom 14.3.1957 - 4 StR 44/57 ; vom 9.4.1963 - 5 StR 22/63 ; vom 8.10.1963 - 5 StR 344/63 ).

    Dieser setzt nicht voraus, dass die Angeklagten selbst aus niedrigen Beweggründen und grausam handelten (BGHSt 1, 370, 371; 2, 251, 252; BGH 5 StR 22/63 vom 9.4.1963 ; 1 StR 464/65 vom 14.12.1965 ).

  • BGH, 25.11.1964 - 2 StR 71/64

    Tötung von insgesamt mindestens 150.000 jüdischen Männern, Frauen und Kindern

    Trotz der Breite ihrer Darlegungen bringt diese nichts, was zu einer Änderung der Rechtsauffassung führen müßte, zu welcher der Senat in Übereinstimmung mit der Ansicht des 5. Strafsenats gelangt war, die dieser übrigens auch in seinem Urteil vom 9. April 1963 - 5 StR 22/63 - aufrechterhalten hat.
  • LG Köln, 28.05.1965 - 24 Ks 1/64

    Misshandlung von Häftlingen, zum Teil mit Todesfolge. Erschiessung hunderter

    Er braucht diese Umstände nicht in eigener Person zu verwirklichen (vgl. BGHSt 2, 251, 255; BGH in NJW 1952, 835; BGH vom 9.4.1963 - 5 StR 22/63 ).

    Soweit einzelne Angeklagte - Kaiser, Krämer und möglicherweise Sosnowski - darüber hinaus Internierungshaft erlitten haben, war eine Anrechnung nicht zulässig, da die Internierung wegen der Zugehörigkeit der Angeklagten zur SS angeordnet worden ist und nicht zu den Straftaten dieses Verfahrens in Beziehung stand (vgl. hierzu BGH vom 13.6.1952 - 4 StR 39/50 und vom 9.4.1963 - 5 StR 22/63 ).

  • LG Kiel, 08.04.1964 - 2 Ks 1/64

    Erschiessung vieler tausender jüdischer Männer, Frauen und Kinder in den ersten 3

    Es ist auch nicht bewiesen, dass er etwa im Rahmen seiner Handlungen seiner besonderen Missachtung gegenüber dem jüdischen Leben Ausdruck gegeben, in rücksichtsloser Weise für die Durchführung der Befehle gesorgt oder sonst einen besonderen einverständlichen Eifer gezeigt hätte (vgl. BGH 5 StR 22/63 vom 9.April 1963 ).

    Der Bundesgerichtshof hat in neueren Entscheidungen (vgl. 5 StR 22/63 Urteil vom 9.April 1963 und 5 StR 344/63 vom 8.Oktober 1963) zum Ausdruck gebracht, dass die Internierungshaft auf die Strafe angerechnet werden kann, wenn ein Zusammenhang mit den vorgeworfenen Straftaten bestand.

  • LG Hannover, 20.12.1968 - 2 Ks 2/67

    Erschiessung von mindestens 1200 Geisteskranken aus Heil- und Pflegeanstalten im

    Bedenken gegen die Anwendung dieser VO etwa deshalb, weil sie für das "Gebiet des Grossdeutschen Reiches" erlassen worden ist und die Erschiessungen bereits am 30.10.1939, also noch auf polnischem Gebiet, begonnen haben könnten, bestehen nicht (BGH, Urteil vom 9.4.1963 - 5 StR 22/63 - für den Fall der Gewaltverbrecher-VO vom 5.12.1939), und zwar umsoweniger, als durch § 1 der im August 1939 in Kraft gesetzten Verordnung über das Sonderstrafrecht im Kriege vom 17.8.1938 (RGBl. I 39, 1455; 1482) die Geltung des Militärstrafrechts auf im Auslande verübte Taten ausgedehnt wurde.

    Den Angeklagten trifft mithin die Strafe des Teilnehmers im Sinne des § 47 MStGB, d.h., dass seine Bestrafung auch die Verurteilung als Mittäter einschliesst (BGH, Urteil vom 9.4.1963 - 5 StR 22/63 - RGSt. 6, 432 ff. - 440 -).

  • BGH, 02.10.1963 - 2 StR 269/63

    Erschiessung jüdischer Männer, Frauen und Kinder und partisanenverdächtiger

  • LG Hannover, 29.10.1964 - 2 Ks 4/63

    Deportation von mindestens 6700 jüdischen Männern, Frauen und Kindern aus

  • LG Traunstein, 02.08.1985 - 5 Ks 11 Js 56/82

    Erschiessung - im Auftrag des Sonderkommandos 'R' der Volksdeutschen Mittelstelle

  • BGH, 28.03.1972 - 5 StR 60/72

    Erschiessung von insgesamt mindestens 193 Polen und Juden als Vergeltung für

  • LG Koblenz, 21.05.1963 - 9 Ks 2/62

    Erschiessung, Vergasung im 'Gaswagen' sowie Lebendverbrennung tausender

  • LG Wiesbaden, 01.03.1973 - 8 Ks 1/70

    Massen- und Einzelerschiessungen von Juden aus Lublin und Zamosc sowie

  • LG Frankfurt/Main, 06.02.1973 - 4 Ks 1/71

    Massenerschiessung von 5000 sowjetischen Kommissaren im Wald von Huisinka bei

  • BGH, 16.03.1971 - 1 StR 687/70

    Vereidigung von Zeugen, obwohl sie selbst Angehörige des Einsatzkommandos und

  • LG Kiel, 11.04.1969 - 2 Ks 1/68

    Vergasung von Juden mittels 'Gaswagen'

  • LG Stuttgart, 15.02.1982 - IX Ks 5/81

    Massen- und Einzelerschiessungen von Juden in mehreren Orten während des

  • LG Kiel, 20.05.1968 - 2 Ks 3/66

    Erschiessung von aus dem Kriegsgefangenenlager Sagan ausgebrochenen britischen

  • BGH, 07.05.1968 - 1 StR 601/67

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Mordes und wegen Beihilfe zum Mord -

  • LG Stuttgart, 13.03.1969 - Ks 22/67

    Erschiessung von bei der Enterdung von Massengräbern in der Ukraine sowie in und

  • LG Düsseldorf, 05.08.1966 - 8 I Ks 1/66

    Massen- und Einzeltötung von jüdischen Männern, Frauen und Kindern in

  • LG Stuttgart, 15.07.1966 - Ks 7/64

    Einzel- und Massenerschiessungen in drei grossen Aktionen sowie Deportation ins

  • LG Koblenz, 10.11.1965 - 9 Ks 2/62

    Erschiessung, Vergasung im 'Gaswagen' sowie Lebendverbrennung tausender

  • LG Saarbrücken, 10.07.1978 - 30 Js 9059/68

    Erschiessung von insgesamt 8 Häftlingen

  • LG Mainz, 17.07.1969 - 3 Ks 1/67

    Beteiligung an der Massenerschiessung von Juden in 5 Aktionen. Veranlassung der

  • LG München I, 12.03.1965 - 112 Ks 2/64

    Mitwirkung am 'Euthanasieprogramm' durch Tötung tausender Geisteskranker mittels

  • LG Hamburg, 15.08.1968 - 21/67

    Massen- und Einzeltötungen durch Erschiessen und Erhängen von jüdischen

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